
Der Europäische Datenschutzausschuss (EDPB) hat am 13. Oktober 2026 eine erste Stellungnahme zu Smart Glasses veröffentlicht. Gemeint sind Datenbrillen, die wie gewöhnliche Brillen aussehen können, aber etwa Kameras, Mikrofone oder vernetzte Assistenzfunktionen enthalten. Die vorläufige EU-Orientierung richtet sich an Nutzende, Hersteller und Dienstanbieter. Sie ist kein neues Schweizer Gesetz und kein allgemeines Verbot der Geräte.
Die Perspektive der Umstehenden
Der EDPB sieht ein wesentliches Problem darin, dass Umstehende die Verarbeitung ihrer Daten möglicherweise nicht bemerken. Anders als bei einem sichtbar gehaltenen Aufnahmegerät kann bei einer Brille unklar bleiben, ob gerade fotografiert, gefilmt oder eine Assistenzfunktion verwendet wird.
Für Produktgestaltung und Einsatzplanung verschiebt das den Blick: Eine Funktion muss nicht nur für die Person verständlich sein, die das Gerät trägt. Auch die Menschen im Umfeld brauchen einen erkennbaren Hinweis darauf, was gerade geschieht. Ein leicht bedienbares Gerät kann für sein Gegenüber trotzdem schwer einzuschätzen sein.
Ein Hinweis muss im richtigen Moment ankommen
Als mögliche Massnahmen nennt die Stellungnahme unter anderem Licht- und Tonsignale. LEDs sollten bei unterschiedlichen Lichtverhältnissen auffallen und lange genug aktiv sein, damit Betroffene den Vorgang erkennen können. Der EDPB regt eine Kombination von Mechanismen an. Smartphone-Hinweise sollen dabei nicht die einzige Informationsmöglichkeit sein.
Daraus lässt sich eine praktische Gestaltungsfrage ableiten: Erkennt eine Person die Aufnahme auch dann, wenn sie keine passende App installiert hat und das Gerätemodell nicht kennt? Ein Symbol, das erst erklärt werden muss, kann im entscheidenden Moment wenig helfen. Verständlichkeit sollte deshalb mit Personen geprüft werden, die das Produkt zum ersten Mal sehen.
Ein sichtbares Signal beantwortet allerdings nicht alle Datenschutzfragen. Die Stellungnahme behandelt die Rechtsgrundlage der Verarbeitung gesondert. Erkennbarkeit und rechtliche Zulässigkeit sind damit unterschiedliche Prüfaufgaben; aus einer leuchtenden Anzeige folgt keine pauschale Erlaubnis für jede Aufnahme.
Verantwortung entlang des Datenwegs
Nach der EU-Einordnung hängt die Verantwortung von der konkreten Nutzung und davon ab, wer Zwecke und Mittel der Verarbeitung bestimmt. Auch Hersteller und Anbieter verbundener Dienste können verantwortlich sein. Eigene Pflichten können sie nicht einfach auf die tragende Person abwälzen.
Für eine betriebliche Prüfung lohnt sich deshalb ein übersichtlicher Datenweg. Welche Funktion wird ausgelöst? Welche Informationen werden dafür erfasst? Werden sie nur vorübergehend verarbeitet oder gespeichert? Welche weiteren Dienste sind beteiligt? Diese Fragen sind eine redaktionelle Empfehlung zur Bestandsaufnahme, keine Beurteilung eines bestimmten Produkts.
Ein Beispiel für einen geplanten Einsatz
Stellen Sie sich einen Betrieb vor, der eine Datenbrille für Unterstützung bei einer Wartungsaufgabe testen möchte. Die tragende Person sieht das Bauteil, daneben steht eine Kollegin, und im Hintergrund liegt ein Dokument. Bevor echte Betriebsdaten eingesetzt werden, kann das Team mit einer vorbereiteten Szene prüfen, welche Bildbereiche erfasst werden und wie deutlich der aktive Zustand erkennbar ist.
Dieses Beispiel beschreibt keinen dokumentierten Kundeneinsatz. Es zeigt, weshalb der Funktionsumfang allein als Auswahlkriterium zu kurz greift. Ebenso relevant sind verständliche Zustände, ein klar begrenzter Zweck und ein Ablauf, der zufällige Hintergrundinformationen berücksichtigt. Ein kleiner Versuch kann offene Fragen sichtbar machen, bevor daraus tägliche Nutzung wird.
Was die Veröffentlichung einordnet
Parallel veröffentlichte der EDPB einen extern erstellten Expertenbericht. Dessen Aussagen entsprechen nicht zwingend seiner offiziellen Position. Dieser Artikel stützt die berichteten Orientierungspunkte auf die Stellungnahme selbst und die dazugehörige Behördenmitteilung.
Alphalink ordnet ein: Gute Gestaltung macht den Zustand einer Technik für die Betroffenen verständlich. Bei tragbaren Aufnahmegeräten gehört deshalb auch die Sicht der Umstehenden in die Prüfung. Für einen konkreten Schweizer Einsatz bleibt eine eigene Beurteilung der anwendbaren Regeln und des tatsächlichen Datenflusses erforderlich. Die EU-Stellungnahme liefert dafür Denkanstösse, aber keine Freigabe für ein bestimmtes Gerät oder Vorhaben.
Quellen
EDPB: Statement 1/2026 on smart glasses · 13.10.2026
https://www.edpb.europa.eu/documents/statement/statement-of-the-edpb-on-smart-glasses_en
EDPB: EDPB publishes statement on the data protection challenges of smart glasses · 13.10.2026
https://www.edpb.europa.eu/news/edpb-publishes-statement-on-the-data-protection-challenges-of-smart-glasses_en
Geprüft am 15.10.2026.